Wichtige Fragen – Alles hat seine Zeit

Jemand stirbt zu Hause, was ist zu tun?
Aufbahren, in den Sarg Betten, Überführen
Wenn jemand im Spital oder im Heim stirbt ...
Bei ausserordentlichen Todesfällen ...

Welche Entscheidungen stehen im Todesfall an?
Erdbestattung auf dem Friedhof
Feuerbestattung und Aschefreiheit
Aschebeisetzung in der Natur
Individuelle Gestaltung der Abschiedsfeier

Das Bestattungswesen ist regional organisiert/finanziert
Preise und Preisbeispiele bei den FährFrauen
Sozialfonds – am Geld soll‘s nicht liegen
Spendenempfehlungen

Vordringliche Fragen im Todesfall

Jemand stirbt zu Hause, was ist zu tun?

Lassen Sie sich Zeit zum Atmen und Begreifen. Vielleicht mögen Sie eine Kerze anzünden, eine leise Musik auflegen, sich einen Tee aufbrühen und einen Moment lang in die neue Stille horchen. Sie haben jetzt genügend Zeit zur Verfügung, nämlich 48 Stunden. In dieser Frist sind Sie als Angehörige verpflichtet, den Tod dem Zivilstandsamt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Sie werden im Verlauf dieser 48 Stunden einen Arzt, eine Ärztin kommen lassen, um den Tod zu bestätigen und einen Totenschein auszustellen. Mit diesem, einem Personalausweis des/der Verstorbenen und – falls vorhanden – mit dem Familienbüchlein müssen Sie dann den Tod auf dem Zivilstandsamt/Bestattungsamt der Wohngemeinde anmelden.

Aufbahren, In den Sarg Betten, Überführen

Oft wird gleich nach der Feststellung des Todes eilig zum Telefon gegriffen, um die Überführung in eine Kühlanlage zu veranlassen. Aber Sterben ist mehr als der letzte Atemzug, Abschied braucht Zeit und die Gefühle der Trauer benötigen einen geschützten Raum. Wir FährFrauen ermutigen dazu, die Toten nicht warm über die Schwelle tragen zu lassen. Meist ist es möglich, ratsam und hilfreich, sie noch eine Weile aufzubahren. In diesem dichten Übergang wiegen innige Augenblicke und Berührungen viele schwere Stunden auf. Abschied und Trauer brauchen schweigsame Gespräche am Totenbett und wer weiss, vielleicht haben uns die neu Verstorbenen atmosphärisch ja noch etwas zu erzählen, was die Seele der Dableibenden ahnungsvoll zu nähren vermag?

Wenn Sie es wünschen, kommen wir FährFrauen, um die Verstorbenen Hand in Hand mit Ihnen zu waschen, einzukleiden und aufzubahren. Sie regulieren Ihre Nähe und Distanz zu den Toten selbst und wir übernehmen all das, was Ihnen zu nahe kommt. Diese einfachen Gesten können helfen, das Unbegreifliche besser zu begreifen. Auf diese Weise wird die Totensorge zur wertvollen Erfahrung und das liebevolle Einbetten im Sarg gleicht einem Reisesegen für die Toten.

Wenn jemand im Spital oder im Heim stirbt ...

... verständigt das Pflegepersonal die Ärztin / den Arzt und in der Regel auch das zuständige Zivilstandsamt/Bestattungsamt. Als Angehörige suchen Sie am besten das Gespräch mit den Pflegenden und/oder der Heimleitung und fragen nach dem üblichen Ablauf in dieser Institution. Dabei ist es wichtig, dass Sie Folgendes bedenken: Die Toten müssen nicht sofort in einen Kühlraum oder eine Aufbahrung überführt werden. Es ist möglich und oft hilfreich, sie zur Aufbahrung und für den persönlichen Abschied noch eine Weile im Sterbezimmer zu behalten und selber bei der Totenpflege und dem Einkleiden dabei zu sein. Getrauen Sie sich, Ihre Anliegen und Wünsche den Fachleuten gegenüber klar zu äussern!

Bei ausserordentlichen Todesfällen ...

... wie Unfall, Freitod oder Verdacht auf Gewalt von aussen muss immer die Polizei verständigt werden. In der Regel werden die Verstorbenen zur exakten Feststellung der Todesursache ins gerichtsmedizinische Institut überführt. Welcher Freiraum für den persönlichen Abschied bleibt, ist stark von der jeweiligen Situation und vom Ablauf der Untersuchungen abhängig. Wir können darum keine verbindlichen Aussagen über die Möglichkeiten des persönlichen Abschieds machen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Wünsche von Angehörigen, welche klar und mit Nachdruck geäussert werden, in der Regel Gehör finden.

Wichtige Fragen zur Bestattung

Welche Entscheidungen stehen im Todesfall an?

Auf dem zuständigen Zivilstandsamt/Bestattungsamt werden Sie in allen Belangen der Bestattung beraten. Sie müssen zwischen Erdbestattung (was für ein Sarg?) und Kremation (was für eine Urne?) wählen und Sie werden gefragt, wann und wo Sie eine Beisetzung (auf welchem Friedhof? welche Grabart?) und eine Abschiedsfeier durchführen wollen (geleitet von einer FährFrau oder einem Pfarrer? mit oder ohne Musik?). Es ist darum ratsam, sich schon vor dem Gang aufs Zivilstandsamt/Bestattungsamt mit diesen Fragen zu befassen. Dabei sind folgende Informationen vermutlich hilfreich.

Erdbestattung auf dem Friedhof

Wenn Sie sich für eine Erdbestattung entschliessen, muss diese zwingend auf einem offiziellen Friedhof gemäss den dort üblichen Friedhofreglementen erfolgen. Erdbestattungen ausserhalb von Friedhöfen sind in der Schweiz nicht gestattet.

Feuerbestattung und Aschefreiheit

Wenn Sie sich für eine Kremation entschliessen, profitieren Sie von der schweizweit geltenden Aschefreiheit. Sie können frei wählen, wo und wie Sie die Asche aufheben, beisetzen oder ausstreuen wollen. Auf den Friedhöfen stehen in der Regel Gemeinschaftsgräber, Urnenreihengräber oder Urnennischen – vereinzelt auch Baumgräber – zur Verfügung. Sie dürfen die Urne aber auch auf einem privaten Grundstück (Garten, Wald, Wiese ...) beisetzen. Sie müssen die Urne nicht beisetzen; wenn Sie dies wünschen, können Sie sie auch in Ihrem persönlichen Umfeld aufstellen oder aufheben.

Aschebeisetzung in der Natur

Das Schöne an der schweizerischen Aschefreiheit ist, dass es uns erlaubt ist, die Asche an einem von uns gewählten Lieblingsort in die Kreisläufe der Natur zurückzugeben. Asche ist mineralisch und rein und darf darum mit einem Gewässer (See, Fluss, Bach ...) fliessen, sie darf in den Bergen vom Wind weggetragen werden, wir dürfen sie zu den Wurzeln eines alten Baumes schütten oder auf einer Wiese in die vier Himmelsrichtungen ausstreuen. Dies sind nur einige Beispiele, vielleicht haben Sie einen ganz eigenen Wunsch.

Individuelle Gestaltung der Abschiedsfeier

In der Gestaltung des Abschieds sind Sie ebenfalls ganz frei. Sie können jenen Ort und jene Form wählen, die der Persönlichkeit der verstorbenen Person und Ihren eigenen Bedürfnissen entsprechen. Falls Sie eine kirchliche Abdankung wünschen, wenden Sie sich ans zuständige Pfarramt. Falls Sie eine nicht kirchlich orientierte Abschiedsfeier gestalten möchten, beraten wir Sie gerne, bereiten diese Feier mit Ihnen vor und leiten sie entsprechend Ihren Gestaltungswünschen.

Was kostet eine Bestattung

Das Bestattungswesen ist regional organisiert/finanziert

Die Bestattungstraditionen sind von Region zu Region sehr unterschiedlich und entsprechend ist auch die Aufteilung der Kosten zwischen der Trauerfamilie und der Öffentlichkeit sehr unterschiedlich geregelt. Tendenziell ist der Aufwand fürs Begräbnis in ursprünglich katholischen Gebieten mehrheitlich von den Familien zu tragen, in ursprünglich reformierten Gebieten finanzieren und organisieren die Gemeinden Teile oder sogar die ganze Bestattung. Im Kanton Zürich beispielsweise hat jede Person Anrecht auf eine kostenlose einfache Standardbestattung. Die Details müssen vor Ort bei der zuständigen Zivilstandsgemeinde erfragt werden.

Preis und Preisbeispiele bei den FährFrauen

Die Angebote der FährFrauen ergänzen die einfachen Standardbestattungen der Gemeinde. Art, Umfang und Auftrag an die FährFrauen können von den Verstorbenen zu Lebzeiten in einer VorherSehung geregelt oder von Dableibenden in der aktuellen Situation definiert werden. Die Kosten gehen zulasten der Trauerfamilie. Die FährFrauen verrechnen ihren Aufwand nach Zeit (exkl. Spesen und Materialaufwand) mit Fr. 140.– pro Stunde.

Sozialfonds – am Geld soll‘s nicht liegen

Es ist uns ein Anliegen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen oder Vermögen eine individuell ausgerichtete Bestattung bekommen können. Preisreduktionen gewähren wir gerne in dem Rahmen, wie uns dafür Mittel aus Spenden an den Verein FährFrauen zur Verfügung stehen. Je nach Umstand engagieren wir uns auch dafür, externe Kostentragende zu finden.

Spendenempfehlungen

Blumen gehören zu einem Abschied, darum gefällt uns der Satz „Anstelle von Blumen gedenke man ...“ eigentlich nicht. Trotzdem freuen wir uns, wenn der Verein FährFrauen als Spendenempfehlung auf Todesanzeigen erscheint. Die Gelder aus Todesfallspenden fliessen in den Sozialfonds (siehe oben).

IBAN CH39 0900 0000 8772 7122 7, Verein FährFrauen, Rorbas